Unabhängige Bescheinigung

An den Vorstand der Bayer AG, Leverkusen

Ernst & Young

Unser Auftrag

Wir haben eine prüferische Durchsicht der im Folgenden aufgeführten Teile des Nachhaltigkeitsberichts der Bayer AG (im Folgenden: der Bericht) für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 durchgeführt:

Eine prüferische Durchsicht hat die Erlangung einer begrenzten Sicherheit zum Ziel und ist daher im Umfang geringer als eine Prüfung, die auf die Erlangung einer hinreichenden Sicherheit ausgerichtet ist. Eine prüferische Durchsicht kann daher nicht wie eine Prüfung die Feststellung aller wesentlichen Sachverhalte sicherstellen. Dementsprechend können wir keine Positivaussage (Prüfungsurteil) über die Berichtsteile abgeben.

Grenzen unseres Auftrags

Unser Auftrag hat keine Berichtsteile außer den oben aufgeführten Seiten umfasst. Zudem waren zukunftsbezogene Aussagen sowie die auf den Seiten link, link und link wiedergegebenen Expertenmeinungen nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Kriterien

Wir haben unsere Beurteilung anhand der in den Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3 der Global Reporting Initiative (GRI) genannten Kriterien und der auf der vorderen Klappe des Berichts dargestellten Berichterstattungsgrundsätze vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass diese Kriterien eine geeignete Grundlage für unsere prüferische Durchsicht bilden.

Verantwortung des Vorstands der Bayer AG

Der Vorstand der Bayer AG ist verantwortlich für die Aufstellung und den Inhalt des Berichts in Übereinstimmung mit den oben genannten Kriterien. Diese Verantwortung umfasst auch die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen zur Aufstellung eines Berichts, der frei von wesentlichen Fehlern ist, in Übereinstimmung mit den genannten Kriterien aufgestellt ist und auf angemessenen Methoden zur Datenermittlung beruht.

Unsere Verantwortung

Unsere Aufgabe war es, auf Grundlage der durchgeführten prüferischen Durchsicht eine Beurteilung über die Berichtsteile „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ abzugeben. Bei der Durchführung unseres Auftrags sind wir ausschließlich dem Vorstand der Bayer AG in Übereinstimmung mit der vereinbarten Aufgabenstellung verantwortlich.

Wir haben unsere prüferische Durchsicht unter Beachtung des „International Standard on Assurance Engagements (ISAE)“ 3000 durchgeführt. Hiernach haben wir unsere Berufspflichten einzuhalten und den Auftrag so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Berichtsteile „Leistungsbericht“ und Schwerpunktthemen“ in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den oben genannten Berichtsgrundsätzen und Kriterien aufgestellt worden sind.

Bei der Durchführung des Auftrages haben wir die Vorschriften des „IFAC Code of Ethics for Professional Accountants“ zur Unabhängigkeit beachtet.

Wesentliche Arbeiten

Im Rahmen unseres Auftrags haben wir auf der Basis von Risiko- und Wesentlichkeitsbeurteilungen Nachweise eingeholt, um eine begrenzte Sicherheit zur Übereinstimmung der Berichtsteile „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ mit den Berichterstattungsgrundsätzen und -kriterien zu gewinnen. Art und Umfang der von uns durchgeführten Arbeiten erfolgte, auch unter der Verwendung angemessener Stichproben, auf Grundlage unseres pflichtgemäßen Ermessens zur Erlangung unserer Beurteilung. Unsere Auftragsdurchführung umfasste im Wesentlichen folgende Arbeiten:

  • Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten Kriterien und ihrer kontinuierlichen Anwendung.
  • Befragung von Mitarbeitern hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie, der Nachhaltigkeitsgrundsätze und des Nachhaltigkeitsmanagements der Bayer AG.
  • Befragung von Mitarbeitern, die mit der Datenerfassung und der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts beauftragt sind, zur Beurteilung des zugrunde liegenden Berichterstattungssystems, der Methoden der Datengewinnung und -aufbereitung sowie der internen Kontrollen, soweit sie für die prüferische Durchsicht des Nachhaltigkeitsberichts relevant sind.
  • Einsichtnahme in die relevanten Dokumente und Systeme zur Erhebung, Analyse und Aggregation der Daten aus den Bereichen Health, Safety & Environment (im Folgenden: HSE-Daten) und Human Resources (im Folgenden: HR-Daten) im Berichtszeitraum sowie deren stichprobenartige Überprüfung.
  • Analytische Handlungen auf Ebene des Konzerns, der Teilkonzerne und wesentlicher Berichtsobjekte hinsichtlich der Qualität der berichteten HSE- und HR-Daten.
  • Befragungen und Dokumenteneinsicht in Stichproben hinsichtlich der Erhebung und Berichterstattung der HSE-Daten im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen (Site Visits) bei den folgenden zehn Berichtsobjekten: Bayer HealthCare Leverkusen (Deutschland), Bayer MaterialScience Leverkusen (Deutschland), Bayer CropScience Dormagen (Deutschland), Currenta Dormagen (Deutschland), Bayer HealthCare Grenzach (Deutschland), Bayer CropScience Muttenz (Schweiz), Bayer MaterialScience Caojing (China), Bayer Technology Services Caojing (China), Bayer MaterialScience Niihama (Japan) und Bayer HealthCare Orizaba (Mexiko).
  • Durchsicht der wesentlichen qualitativen Aussagen im „Leistungsbericht“ und in den „Schwerpunktthemen“ auf Plausibilität und Konsistenz.
  • Befragung von Mitarbeitern aus ausgewählten Bereichen der Konzernzentrale, der Teilkonzerne bzw. Servicegesellschaften und an den besuchten Standorten hinsichtlich wesentlicher, im „Leistungsbericht“ und in den „Schwerpunktthemen“ getroffener qualitativer Aussagen sowie Einsicht in ausgewählte, zugrunde liegende Dokumente.
  • Durchsicht ausgewählter Presseartikel hinsichtlich der Berücksichtigung von  unternehmensspezifischen, nachhaltigkeitsrelevanten Themen im „Leistungsbericht“ und
    bei den „Schwerpunktthemen“.

Unsere Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Arbeiten sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Angaben in den Berichtsteilen „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den genannten
Berichtsgrundsätzen und Kriterien aufgestellt worden sind.

 

Rudolf X. Ruter                Annette Johne

Wirtschaftsprüfer            Wirtschaftsprüferin

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Düsseldorf, 3. Mai 2010
http://www.nachhaltigkeit2009.bayer.de/de/gutachten-ernst-and-young.aspx

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