Leistungsbericht

Menschenrechte

Wir unterstützen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Menschenrechtscharta). Als Gründungsmitglied des UN Global Compact hat sich Bayer auch dazu verpflichtet, bei der Gestaltung von Geschäftsprozessen und -strategien die zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Antikorruption konzernweit umzusetzen.
Die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und der Dialog – wie hier bei Bayer-Mitarbeiter Guan Lian Jun (li.) und Lieferant Huan Wei – sind für uns die Basis für ein nachhaltiges Beschaffungsmanagement.

Im Fokus

  • Unterstützung der UN-Menschenrechtscharta
  • Selbstverpflichtung zu den 10 Prinzipien des UN Global Compact
  • Bayer-Menschenrechtsposition verbindlich für alle Mitarbeiter weltweit
  • Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten unterstreicht den Respekt vor den Menschenrechten auch in der Lieferkette
  • „Bayer CropScience Child Care Program“ setzt Maßstäbe bei der Durchsetzung von Kinderrechten

Unsere klare Position zum Thema Menschenrechte

Diese Grundsätze sind auch in unserer Position zum Thema Menschenrechte verankert. Darüber hinaus verpflichten unsere Werte und Führungsprinzipien, unsere „Bayer Sustainability Development Policy“ und unsere „Corporate Compliance Policy“ unsere Beschäftigten konzernweit zu einem respektvollen Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden.
Wir haben unsere „Position von Bayer zum Thema Menschenrechte“ erstmals im Nachhaltigkeitsbericht 2006 veröffentlicht. Sie ist als Konzern-Richtlinie seit 2007 für alle Mitarbeiter weltweit verbindlich und wurde 2009 aktualisiert.

Unsere Menschenrechtsposition: Kommunikation und Schulungen

Alle Führungskräfte unseres Unternehmens sind gehalten, unsere Position zum Thema Menschenrechte in ihrem Verantwortungsbereich durchzusetzen und die Mitarbeiter für die Bedeutung des Themas im beruflichen Alltag zu sensibilisieren. Zu diesem Zweck haben wir bereits Ende 2008 eine Informationsbroschüre mit unserer Menschenrechtsposition an mehr als 7.500 Manager in den deutschsprachigen Ländern versandt. Im vergangenen Jahr haben wir die Broschüre mit einer umfangreichen Trainingspräsentation zum Thema Menschenrechte ergänzt. Sie enthält zahlreiche Beispiele, um Ziele und Inhalte unserer Menschenrechtsposition anschaulich zu vermitteln.
Im Rahmen einer konzernweiten Informationskampagne wurden beide Kommunikationsmittel Anfang 2010 allen Landesgesellschaften zur Verfügung gestellt, verbunden mit der Aufforderung, die Mitarbeiter anhand der Präsentation zu schulen und die Broschüre an die lokalen Führungskräfte zu verteilen. Die Informationskampagne wird außerdem von einem „E-Learning-Tool“ unterstützt, das neue Mitarbeiter bereits kurz nach ihrem Eintritt in das Unternehmen mit unserer Menschenrechtsposition vertraut macht.
Die Wahrung der Menschenrechte ist über die neue Schulungspräsentation hinaus auch Bestandteil vieler weiterer Trainings und Seminare, die Bayer weltweit ausrichtet. Ein Beispiel dafür ist das Führungskräftetraining „Respect for People“, das Bayer HealthCare in der Schweiz anbietet. Menschenrechtsaspekte sind darüber hinaus Bestandteil der regelmäßig stattfindenden „Compliance“-Schulungen.

Klare Maßstäbe im Lieferantenmanagement

Auch der Ende 2009 in Kraft getretene Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten baut auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und unserer Menschenrechtsposition auf. Bayer erwartet von seinen Lieferanten, dass sie den Grundsätzen in diesem Verhaltenskodex zustimmen, die Menschenrechte achten und ihre Mitarbeiter fair und respektvoll behandeln. Die Kernpunkte des Kodex folgen auch den Prinzipien des un Global Compact.
Mit dem Verhaltenskodex wollen wir das gemeinsame Grundverständnis zur Umsetzung der Nachhaltigkeit im geschäftlichen Alltag bei uns und unseren Lieferanten stärken. Die Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex ist Teil der Lieferantenauswahl und -bewertung bei Bayer. Seit Ende 2009 überprüfen wir dies nach ausgewählten Kriterien. Eine Anleitung zur „Lieferantenauswahl und -evaluierung“ regelt diesen Prozess. Ein wichtiges Element der neuen Anleitung ist ein dreistufiges modulares Training, das für alle unsere Einkäufer verpflichtend ist, um sie für die Handhabung des Kodex im Zusammenspiel mit den Lieferanten zu befähigen link.

Kinder stehen unter besonderem Schutz

Leider ist Kinderarbeit in vielen Ländern noch weit verbreitet. Auch in einigen Regionen, in denen wir tätig und vertreten sind, werden traditionell immer noch Kinder beispielsweise zur Feldarbeit eingesetzt, um zum Lebensunterhalt der Familien beizutragen.
Nach der Übernahme des indischen Saatgutunternehmens Proagro Ende des Jahres 2002 haben wir mit dem Aufbau von Maßnahmen gegen Kinderarbeit in unserer Baumwoll-Saatgutzulieferkette begonnen. Bayer CropScience engagiert sich in Indien mit dem „Bayer CropScience Child Care Program“ konsequent und systematisch gegen Kinderarbeit und trägt zur Durchsetzung von Kinderrechten bei. Das Programm setzt an mehreren Stellen an: Das wichtigste Ziel ist es, eine Bewusstseinsänderung bei den Menschen zu erreichen. Landwirtschaft kann sehr wohl ohne den Einsatz von Kindern wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden, und Bildung durch Schulbesuch ist der Schlüssel zu einer dauerhaften Verbesserung der Lebensumstände der heutigen Kinder. Diese Botschaften stehen im Mittelpunkt unserer Kommunikationsmaßnahmen und persönlichen Gespräche mit den Bauern und der Bevölkerung in den betroffenen Regionen.
Den Kindern und Jugendlichen in den Regionen, in denen wir tätig sind, bietet das Programm auch spezielle Bildungs- und Ausbildungsangebote. In Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen und Institutionen eröffnet unsere „Learning for Life“-Initiative den Kindern Möglichkeiten, die sich von der Wiedereingliederung in das reguläre Schulsystem bis hin zur beruflichen Bildung erstrecken. Über 2.400 Kinder und Jugendliche konnten bislang von diesen Bildungsangeboten profitieren. So bieten wir beispielsweise an der „Bayer Ramanaidu Vignana Jyothi School of Agriculture“ jungen Menschen eine Berufsausbildung zum „Farm Assistant“ an.

Mit Saatgutzulieferern schließt Bayer CropScience Verträge die eine „no child labor clause“ – ein striktes Verbot von Kinderarbeit – beinhalten. Diese vertraglichen Vereinbarungen werden unseren Partnern in Gesprächen erläutert und durch unsere Kommunikationsmaßnahmen in den Dörfern sinnvoll unterstützt. Um die Einhaltung der Klauseln zu überprüfen, besuchen spezielle Feldmonitoring-Teams mehrmals jährlich unangekündigt die Anbaufelder. Dabei wird das Alter der Arbeitskräfte überprüft und dokumentiert. Sofern keine Kinderarbeit festgestellt werden konnte, erhalten die Produzenten am Ende der Pflanzsaison einen Bonus. Im Falle eines Verstoßes erfolgen abgestufte Sanktionsmaßnahmen, die von der mündlichen Verwarnung und dem Verlust der Sonderzahlung bis hin zur Vertragskündigung im Wiederholungsfall reichen. Wird dennoch ein seltener Fall von Kinderarbeit festgestellt, so sprechen wir, sofern möglich, neben dem Farmer, auf dessen Feld dieser Fall festgestellt wurde, auch mit den Eltern des Kindes, um sie davon zu überzeugen, das Kind zur Schule zu schicken. Das Monitoringsystem auf den Feldern wird regelmäßig durch interne Audits überprüft. Zusätzlich werden einmal jährlich bei einer relevanten Anzahl von zufällig ausgewählten Farmen unangekündigte Vor-Ort-Besuche von Ernst & Young, Indien, durchgeführt. Bei den Kontrollen wird die Einhaltung des strikten Kinderarbeit-Verbotes und auch die Befolgung der Monitoringvorschriften im Rahmen des Bayer „Child Care Program Management System (CCPMS)“ überprüft. 

Zur Steuerung des Programms in Indien wurde ein Lenkungsausschuss eingesetzt. Diesem gehören neben dem Landessprecher des Bayer-Konzerns und dem Landesleiter von Bayer CropScience Indien das für die Saatgutproduktion verantwortliche Management, die Führungsebene des „Child Care Program“ und die zuständigen Mitarbeiter von Bayer CropScience Communications an.
Die Einbeziehung wichtiger Stakeholder wird zusätzlich über ein im Jahr 2008 gegründetes „Advisory Council“ gewährleistet. Neben Vertretern von Bayer CropScience sind darin folgende ausgewiesene Experten aus der Wissenschaft und dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vertreten
  • der ceo der „Fair Labor Association“, Auret van Heerden,
  • der Dekan für Sozialwissenschaften der Theologischen Hochschule in Friedensau, Prof. Dr. Horst Friedrich Rolly,
  • der Landesdirektor Indien der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), Guenter Dresruesse und
  • ein Vertreter von „The Energy and Research Institute“ (TERI), Indien.
Die Aufgabe des „Advisory Council“ ist die strategische, inhaltliche Beratung der Verantwortlichen
für das „Bayer CropScience Child Care Program“, beispielsweise zu ethischen Produktionsmethoden in der Saatgut-Zulieferkette oder zur Entwicklung von Bildungsprogrammen in ländlichen Bereichen. Das Gremium tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Jahr. Die erste Sitzung fand am 6. Februar 2008, die zweite am 11. Dezember 2008 und die dritte am 20. November 2009 statt.
Das im Bereich der Baumwoll-Saatgutproduktion entwickelte Bayer-CropScience-„Child Care Program“ haben wir im Jahr 2009 weiter ausgedehnt. Auch in der Gemüsesaatgutproduktion wurde mit dem systematischen Feldmonitoring begonnen. 2010 wird das Programm auf unsere stetig anwachsende Saatgutproduktion für Hybridreis ausgeweitet.
Bayer CropScience macht sich gemeinsam mit anderen Unternehmen auch auf internationaler Ebene für eine Durchsetzung des Verbots von Kinderarbeit stark: Am 12. Juni 2009, dem „World Day Against Child Labor“, wurde vom Internationalen Verband „Crop Life International“ ein Positionspapier gegen Kinderarbeit in der Saatgut-Zulieferkette veröffentlicht, das maßgeblich von Bayer CropScience, Syngenta, Monsanto und Du Pont gestaltet wurde. Initiiert wurde es durch einen von dem Norges Bank Investment Management (NBIM) einberufenen „runden Tisch“. Aber auch Nichtregierungsorganisationen wie die „Fair Labor Organization“ und zwischenstaatliche Organisationen wie die „International Labor Association“ (ILO) und der „United Nations International Children’s Emergency Fund“ (UNICEF) waren an der Erstellung des Papiers beteiligt.
Weitere Informationen zum „Bayer CropScience Child Care Program“ enthält die 2009 veröffentlichte gleichnamige Broschüre.
http://www.nachhaltigkeit2009.bayer.de/de/menschenrechte.aspx

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