Tierversuche für Innovation und Sicherheit
Als forschendes Unternehmen sind wir auf Tierversuche angewiesen, um Effekte unserer Produkte auf Mensch, Tier und Umwelt zu untersuchen. Diese Untersuchungen sind wissenschaftlich notwendig und zum Großteil gesetzlich vorgeschrieben. In unseren „Grundsätzen zu Tierschutz und Tierversuchen“ haben wir das Prinzip verankert, nur so viele Tiere einzusetzen, wie nötig sind, um zu wissenschaftlich fundierten Ergebnissen zu kommen. Die Prinzipien gelten auch für externe Studien und werden von unserem Tierschutzbeauftragten kontrolliert.
Bayer ist seit 2005 Mitglied der „Europäischen Partnerschaft für alternative Ansätze zu Tierversuchen (EPAA)“, einer gemeinsamen Initiative der Europäischen Kommission und der Industrie. Wir unterstützen das „3R“-Konzept der epaa mit dem Ziel, die Anzahl der Versuchstiere zu reduzieren (reduce), die Untersuchungsmethoden zu verfeinern (refine) und durch andere Methoden zu ersetzen (replace). Darüber hinaus sind wir seit vielen Jahren in deutschen und internationalen Projekten zur Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen tätig und nehmen an gemeinsamen Studien von Pharmaunternehmen und Hochschulen teil.
Im Jahr 2009 setzten Bayer-Wissenschaftler weltweit 171.251 Tiere (2008: 157.710 Tiere) ein. Dies geschah überwiegend zur Entwicklung von Medikamenten, aber auch zur Entwicklung neuer Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel oder Industriechemikalien. Bei den meisten Versuchstieren handelt es sich um Nager (z. B. Ratten und Mäuse). Ihr Anteil betrug im Jahr 2009 etwa 92 Prozent. 3,8 Prozent der Tiere waren Fische, 2,3 Prozent Vögel. Der gesamte Anteil an Hunden, Katzen und Affen, die in der Forschung eingesetzt wurden, betrug 0,6 Prozent.
Der Anstieg gegenüber 2008 ist durch den vermehrten Einsatz von Mäusen, Fischen und Vögeln zu erklären. Durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich Onkologie benötigen wir hier vermehrt Mäuse, um neue Wirkstoffe, auch für regulatorische Anfragen, zu charakterisieren. Der Anstieg bei Fischen ist durch vermehrte Nachfrage von regulatorisch geforderten Studien in der Ökotoxikologie bedingt. Die Evaluierung vielversprechender Ansätze zur Behandlung von Geflügel haben in diesem Bereich zur Erhöhung der Tierzahl geführt.
Weltweit neue gesetzliche Richtlinien fordern zusätzliche Datenerhebungen mittels Tierversuchen zur Ermittlung der Sicherheit von Substanzen. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen nur ausdrücklich für Versuchszwecke gezüchtete Tiere im Tierversuch eingesetzt werden. Ausnahmen hierfür lässt das Tierschutzgesetz ausdrücklich bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Fischen zu, da es für diese Spezies keine Versuchstierzuchten gibt.